Die "allgemein anerkannten Regeln der Technik" sind ein diffuser Begriff. Als "allgemein anerkannte Regel der Technik" gilt, was
• auf wissenschaftlicher Grundlage oder fachlicher Erkenntnis beruht (theoretisch richtig)
• sich in der Praxis bewährt hat und sich allgemein durchgesetzt hat (in einschlägigen Fachkreisen - zumindest Mehrheitlich - anerkannt).
"Allgemein anerkannte Regeln der Technik" können Normen, Merkblätter, sonstige technische Regelwerke aber auchRechts- oder Verwaltungsvorschriften sein. Die "allgemein anerkannten Regeln der Technik" werden im Bauwesen auch gelegentlich als "allgemein anerkannte Regeln der Baukunst" bezeichnet. Die "allgemein anerkannten Regeln der Technik" spiegeln nicht den "Stand der Technik" wider. Wenn zwischen den Vertragspartnern (Bauherr und Planer bzw. Bauherr und Bauunternehmer) nichts anderes vereinbart ist, sind die "allgemein anerkannten Regeln der Technik" geschuldet. Abweichungen von den "allgemein anerkannten Regeln der Technik" stellen dann grundsätzlich einen Mangel dar.