Abnahme von Putzarbeiten an Fassaden – Kriterien, Praxis und typische Problemstellungen


Einleitung: Warum die Abnahme von Putzarbeiten so wichtig ist

Die Fassade ist die Visitenkarte eines Gebäudes – sie prägt das äußere Erscheinungsbild maßgeblich und schützt gleichzeitig die Bausubstanz vor Witterungseinflüssen. Ein wesentlicher Bestandteil vieler Fassaden sind dekorative Oberputze. Sie erfüllen nicht nur eine schützende, sondern auch eine gestalterische Funktion. Umso wichtiger ist es, dass Putzarbeiten fachgerecht ausgeführt und anschließend korrekt abgenommen werden.

In meiner Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erlebe ich regelmäßig Konflikte bei der Abnahme von Putzarbeiten. Oft sind es optische Auffälligkeiten wie sichtbare Gerüstlagen, unregelmäßige Strukturen oder Farbtonunterschiede, die zu Diskussionen führen. Hierbei spielt das „Merkblatt zur visuellen Beurteilung von Putzoberflächen“ eine zentrale Rolle, da es klare Kriterien für die Abnahme definiert.


Grundlagen: Merkblatt zur visuellen Beurteilung von Putzoberflächen

Das Merkblatt wurde von mehreren Fachverbänden herausgegeben und gilt für neu aufgetragene strukturierte Oberputze an Fassaden. Es legt fest, unter welchen Bedingungen und mit welchen Kriterien die Oberfläche beurteilt werden soll. Dabei ist entscheidend, dass Putzarbeiten handwerklich hergestellt werden – und somit niemals die Perfektion industriell gefertigter Produkte erreichen können.

Wesentliche Grundsätze:

  • Beurteilung unter gebrauchstypischen Bedingungen: üblicher Betrachtungsabstand, natürliche Lichtverhältnisse.
  • Einheitliches Erscheinungsbild: Struktur, Körnung und Farbigkeit müssen im Gesamteindruck stimmig sein.
  • Handwerkliche Toleranzen: leichte Abweichungen sind unvermeidbar und kein Mangel, solange sie den Gesamteindruck nicht stören.

Übliche Praxis bei der Abnahme

In der Baupraxis erfolgt die Abnahme meist gemeinsam durch Auftraggeber und Auftragnehmer. Grundlage sind dabei die anerkannten Regeln der Technik, das Leistungsverzeichnis sowie das genannte Merkblatt.

Wichtige Rahmenbedingungen der Abnahme:

  • Betrachtungsabstand: Üblicherweise 3 Meter bei Außenputzen. Eine Bewertung direkt aus nächster Nähe ist nicht zulässig.
  • Blickposition: Die Beurteilung erfolgt aus der normalen Betrachterperspektive – also ohne Hilfsmittel wie Leitern, Gerüste oder Ferngläser.
  • Lichtverhältnisse: Bewertet wird bei diffusem Licht, nicht bei extremem Streiflicht. Kurze Phasen mit seitlich einfallender Sonne dürfen nicht als alleinige Bewertungsgrundlage dienen.

Typische Problemstellungen in der Praxis

Sichtbare Gerüstlagen und Ankerpunkte

Während der Bauphase sind Gerüste unvermeidbar. Nach dem Rückbau können sich jedoch Gerüstlagen durch Farb- oder Strukturunterschiede abzeichnen. Auch Gerüstankerpunkte sind problematisch: Diese müssen fachgerecht verschlossen und optisch angepasst werden. Dennoch sind bei dunklen Farbtönen leichte Abweichungen fast immer sichtbar.

Unebenheiten und Wellen im Untergrund

Ein häufiger Streitpunkt sind temporäre Wellen oder Unebenheiten in der Fassade. Solche Erscheinungen entstehen durch Untergrundtoleranzen, unterschiedliche Abbindeprozesse oder handwerkliche Ausführungsfehler. Sie sind nur dann zu bemängeln, wenn sie aus gebräuchlichem Abstand deutlich auffallen.

Streiflichtproblematik

Besonders kritisch ist das Streiflicht: Wenn die Sonne seitlich auf die Fassade fällt, treten selbst kleinste Unebenheiten optisch stark hervor. Das Merkblatt stellt klar: Solche Erscheinungen sind unter normalen Bedingungen unvermeidbar und daher kein Mangel – es sei denn, es wurde ausdrücklich eine streiflichtgeeignete Ausführung vereinbart.

Farbtonunterschiede und Rollansätze

Ein homogenes Erscheinungsbild ist zwingend erforderlich. Farbtonunterschiede können durch unterschiedliche Trocknungsbedingungen, ungleichmäßige Materialverteilung oder Anstrichansätze entstehen. Sichtbare „Rollerbahnen“ oder Übergänge deuten auf handwerkliche Mängel hin.

Unregelmäßigkeiten in Struktur und Körnung

Die Putzstruktur muss gleichmäßig ausgeführt sein. Einzelne Unregelmäßigkeiten sind zulässig, aber Häufungen oder strukturlos erscheinende Flächen beeinträchtigen den Gesamteindruck und sind nicht hinzunehmen.


Grenzen des handwerklich Machbaren

Bei aller Kritik muss berücksichtigt werden, dass Fassadenputze handwerkliche Unikate sind. Unterschiede zu industriell hergestellten Oberflächen sind unvermeidbar. Folgende Punkte sind realistisch zu akzeptieren:

  • leichte Strukturabweichungen,
  • minimale Farbtonunterschiede bei mineralischen Putzen,
  • geringfügige Unregelmäßigkeiten im Streiflicht,
  • sichtbare Nacharbeiten im Bereich von Gerüstankerpunkten.

Wichtig ist immer der Gesamteindruck aus üblicher Betrachtungsentfernung.


Anforderungen an Gleichmäßigkeit und Erscheinungsbild

Das Merkblatt definiert klare Anforderungen an die Oberflächen:

  • Struktur: gleichmäßig, ohne auffällige Ansammlungen oder Fehlstellen.
  • Ebenheit: im Normalabstand nicht auffällig unregelmäßig.
  • Farbton: möglichst homogen, besonders bei beschichteten Putzen.
  • Kanten & Anschlüsse: geradlinig und ohne unkontrollierte Risse.
  • Risse: feine Schwindrisse in Vertiefungen sind zulässig, auffällige Risse jedoch nicht.

Diese Kriterien helfen, objektiv zwischen handwerklich vertretbaren Abweichungen und echten Mängeln zu unterscheiden.


Fazit: Worauf Bauherren, Architekten und Handwerker achten sollten

Die Abnahme von Putzarbeiten ist kein reines „Gefühlsurteil“, sondern erfolgt nach klar definierten Kriterien. Entscheidend sind der Betrachtungsabstand, die Lichtverhältnisse und der Gesamteindruck der Fläche. Sichtbare Mängel wie Rollansätze, starke Farbunterschiede oder ungleichmäßige Strukturen sind zu beanstanden. Leichte Unregelmäßigkeiten, die nur bei Streiflicht erkennbar sind, gehören hingegen zu den Grenzen des Machbaren.

Mein Rat: Bereits in der Bauphase sollten Musterflächen angelegt und Erwartungen klar besprochen werden. So lassen sich viele Streitpunkte vermeiden.


Kontakt & Beratung

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Sachverständigenbüro Charles Knepper
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
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Quellen

  • Merkblatt „Strukturierte Putzoberflächen – Visuelle Anforderungen“, Stand November 2017
  • DIN 18202: Toleranzen im Hochbau
  • DIN EN 998-1: Putzmörtel
  • DIN EN 15824: Außen- und Innenputze mit organischen Bindemitteln
  • BFS-Merkblatt Nr. 19: Risse in Außenputzen
  • WTA-Merkblatt 2-4-14/D: Beurteilung und Instandsetzung gerissener Putze

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